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Beitragsordnung Zentrum für argentinische Kultur. e.V.
 

§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Quartal.
Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
Beiträge werden erstmalig ab 01.10.2015 fällig.


§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
Die festgesetzten Beträge werden jeweils zum 1. des Quartals fällig. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug jeweils zum Quartalsanfang. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.. Über Ausnahmen dieser Zahlweise entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß  § 5 der Satzung.
Der Verzug regelt sich nach § 286 (3) BGB
 

§3 Beiträge
 

Fördermitglieder sind Mitglieder, die freiwillig einen höheren monatlichen Beitrag entrichten , um die Ziele des Vereins zusätzlich zu unterstützen.


Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen. Für die Beantragung der ermäßigten Beiträge kann die Vorlage eines Dokumentes verlangt werden, das das Geburtsdatum bestätigt.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3 Euro erhoben. Kosten für Rücklastschriften die durch die Mitglieder verursacht wurden, werden nachgefordert


§ 4 Vereinskonto
    Bank   Sparkasse Saarbücken
    IBAN: DE09 5905 0101 0067 0857 38 ( Konto Nr. 67085738, BLZ 590 501 01)

    BIC : SAKS DE 55
  

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